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   VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20   

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https://dejure.org/2020,31850
VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20 (https://dejure.org/2020,31850)
VK Berlin, Entscheidung vom 31.08.2020 - VK-B2-32/20 (https://dejure.org/2020,31850)
VK Berlin, Entscheidung vom 31. August 2020 - VK-B2-32/20 (https://dejure.org/2020,31850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Vergabekammer Berlin PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansteuerung "motorischer Bewegungen" ≠ Ansteuerung von Motoren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestleistungsanforderung nicht eingehalten: Unzulässige Änderung! (VPR 2021, 29)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 20.01.2020 - Verg 19/19

    Auslegung von Vergabeunterlagen: Keine Ermessen hinsichtlich

    Auszug aus VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20
    Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn das Unternehmen nicht das anbietet, was die öffentliche Auftraggeberin nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.).

    Was durch die Vergabeunterlagen vorgegeben wird, ist dabei anhand einer Auslegung in entsprechender Anwendung der §§ 131, 157 BGB nach dem jeweiligen objektiven Empfängerhorizont festzustellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125).

    Somit ist nicht das Verständnis einer einzelnen Bieterin maßgeblich, sondern wie der abstrakt angesprochene Empfängerkreis die Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen versteht (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - Verg 19/19, BeckRS 2020, 7125 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20
    Dabei legt die Kammer den Bruttoangebotspreis (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. August 2014 - 11 Verg 3/14, IBRRS 2014, 2521) der Antragstellerin zugrunde, der ihr Interesse am Auftrag manifestiert.
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04

    Lieferung von Application-Server- und Portalsoftware: Auftragswert?

    Auszug aus VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20
    Bei linearer Interpolation (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - Verg 18/12, IBRRS 2012, 3900; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2004 - VII - Verg 9/04, VPRRS 2013, 0551; Krohn, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 182 GWB, Rn. 14) dieses von der Gebührentabelle nicht ausgewiesenen 50.000EUR-2.500EUR Zwischenwertes ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 2.500EUR + 70.000.000EUR-80.000EUR ∗.
  • OLG München, 15.10.2012 - Verg 18/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ermessenfehlerhafte Festsetzung der

    Auszug aus VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20
    Bei linearer Interpolation (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - Verg 18/12, IBRRS 2012, 3900; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2004 - VII - Verg 9/04, VPRRS 2013, 0551; Krohn, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 182 GWB, Rn. 14) dieses von der Gebührentabelle nicht ausgewiesenen 50.000EUR-2.500EUR Zwischenwertes ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 2.500EUR + 70.000.000EUR-80.000EUR ∗.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20
    Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800, 806; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2010 - 11 Verg 3/10, ZfBR 2013, 517).
  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

    Auszug aus VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20
    Maßgeblich ist insofern der Empfängerhorizont der potentiellen Bieter (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10, NZBau 2013, 319, 320).
  • OLG Karlsruhe, 29.04.2016 - 15 Verg 1/16

    BW-Modell - Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen im

    Auszug aus VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20
    Denn maßgeblich ist nicht das Verständnis eines einzelnen Bieters, sondern es kommt darauf an, wie der abstrakt angesprochene Empfängerkreis die Leistungsbeschreibung verstehen muss (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. April 2016 - 15 Verg 1/16, NZBau 2016, 449, 450 m.w.N.).
  • VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17

    Bildung einer Bietergemeinschaft; Bekanntgabe von Wertungsunterkriterien

    Auszug aus VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20
    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige Rechtsfragen des Ausschlusses von Angeboten sowie prozessualer Aspekte des Vergabenachprüfungsverfahrens zu klären gewesen sind, deren Bearbeitung der Antragsgegnerin und der Beigeladenen nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung der Beigeladenen, aber auch der Antragsgegnerin ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17

    Neue Verhandlungsrunde setzt Vorgaben zu besonderen Leistungen voraus!

    Auszug aus VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20
    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige Rechtsfragen des Ausschlusses von Angeboten sowie prozessualer Aspekte des Vergabenachprüfungsverfahrens zu klären gewesen sind, deren Bearbeitung der Antragsgegnerin und der Beigeladenen nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung der Beigeladenen, aber auch der Antragsgegnerin ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • OLG Rostock, 21.07.2017 - 17 Verg 2/17

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Anteilige Kostenpflicht eines

    Auszug aus VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20
    Denn jene hat sich durch Beteiligung an dem Verfahren und eigene Antragstellung auch selbst einem Kostenrisiko ausgesetzt (vgl. etwa OLG Rostock, Beschluss vom 21. Juli 2017 - 17 Verg 2/17, BeckRS 2017, 138705).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 11 Verg 3/10

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens: Notwendigkeit der Zuziehung eines

  • VK Hessen, 22.02.2018 - 69d-VK-2-04/18

    Kommunale gAG ist öffentlicher Auftraggeber!

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